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Vorsicht bei der Ausfuhr von Waren aus den USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika (United States of America – USA) gelten als beliebte Urlaubsdestination der Deutschen. Kein Wunder, hält das Land der unbegrenzten Möglichkeiten doch eine Vielzahl an Sehenswürdigkeiten bereit. Viele verbinden eine USA-Reise auch gleich mit einem ausgedehnten Shopping-Trip. Bei der Ausfuhr von Waren gilt es allerdings einige Vorgaben zu beachten.

Bevor man sich überhaupt erst auf den Weg von Deutschland in Richtung USA begibt, sollte man sich eingehend mit den Einreisebestimmungen vertraut machen. Als Teilnehmer am U.S.-Visa Waiver-Programm können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumfrei in die USA einreisen, sofern diese über einen elektronischen Reisepass (e-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rückflug- oder weiterführendes Ticket verfügen. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA (Electronic System for Travel Authorization) gilt dabei als eine sehr bequeme Möglichkeit für die einfache Einreise in die USA. Zudem ist Deutschland gemeinsam mit 37 anderen Staaten Teil des VWP-Programms (Programm für visumfreies Reisen), das von den Vereinigten Staaten anerkannt ist und visumfreies Reisen in die USA mit einem flexiblem 90-Tage-Limit für den Aufenthalt ermöglicht.

Da aus den USA im Normalfall mehr mitgenommen wird als bei der Einreise, kontrolliert der US-Zoll bei der Einreise nicht so genau. Dennoch gilt es einige Regeln zu beachten: Es dürfen keine frischen Lebensmittel, konkret aus Tiererzeugnissen, Pflanzen, Samen und Milch, in die USA eingeführt werden und auch Geldbeträge über 10.000 US-Dollar müssen bei der Ein- bzw. Ausreise angemeldet werden. Führt man Geschenke, zum Beispiel für Verwandte und Freunde, mit sich, so darf deren Wert 100 US-Dollar nicht übersteigen. Generell gilt der US-amerikanische Zoll als nicht gerade zimperlich: So werden Kofferschlösser im Zweifelsfall von den Zollbehörden aufgebrochen. Sogenannte TSA-Schlösser oder -Gurte – TSA steht übrigens für Transport Security Administration und meint die US-Behörde für öffentliche Sicherheit im Verkehr – können hingegen von den Behörden ohne Schäden zu verursachen geöffnet werden.

Der Preisvergleich lohnt sich

Ist man dann einmal in den Vereinigten Staaten angekommen, so steht einer ausgedehnten Sightseeing- oder Shopping-Tour nichts mehr im Wege. Genauso wie bei Kleidungsstücken, zum Beispiel (Marken-)Jeans, die oftmals um einiges günstiger als in Deutschland sind, lohnt sich ein Blick auf unterschiedliche Gegenstände aus dem Unterhaltungselektronik-Bereich. So ist ein nagelneues Apple iPhone 12 Pro im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ab 999 US-Dollar (rund 835 Euro) erwerbbar, ein iPhone 12 kostet ab 799 US-Dollar (rund 668 Euro) und ein iPhone mini ab 699 US-Dollar (rund 584 Euro). Zum Vergleich dazu das Preisniveau in Deutschland: Ein iPhone 12 Pro ist in der Bundesrepublik ab 1.120 Euro zu haben, ein iPhone 12 ab 876,30 Euro und ein iPhone 12 mini ab 778,85 Euro. Die Preise sind somit in den USA deutlich niedriger als hierzulande.

Der US-Zoll hält wenig von Geheimnissen

Steht der Rückweg von den USA nach Deutschland an und wird man von den US-Zollbehörden nach der Ausfuhr von Waren befragt, so sollten prinzipiell keine Einkäufe ungenannt bleiben. Verheimlicht man den Behördenvertretern vorsätzlich Waren, droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Auch ist es sinnvoll, wenn man zum Beispiel mit seiner eigenen Kamera in die USA einreist, eine diesbezügliche Rechnung über den Kauf mitzuführen, damit Diskussion mit dem Zoll vermieden werden können. Prinzipiell gilt bei der Ausfuhr von Waren aus den USA eine Freimenge von 430 Euro, für Personen unter 15 Jahren sind es lediglich 150 Euro. Waren mit einem Wert bis zu 700 Euro können pauschal mit 17,5 % Einfuhrzoll versteuert werden. Darüber hinaus gibt es für spezielle Warenarten eigene Sätze bei der Einfuhr in die EU: Dazu zählen beispielsweise E-Book-Reader (3,7 Prozent Zollsatz; 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer), digitale Fotoapparate (0 Prozent; 16 Prozent), Mobiltelefone (0 Prozent; 16 Prozent), Monitore (0 bis 14 Prozent; 16 Prozent), Notebooks (0 Prozent; 16 Prozent), Spielkonsolen (0 Prozent; 16 Prozent) und Tablet-PCs (0 Prozent; 16 Prozent). In vielen Fällen zeigt sich also, dass bei korrekter Angabe bei der Ausfuhr aus den USA viele Preisvorteile spürbar oder fast zur Gänze wegfallen. Eine genaue Berechnung ist hier das Gebot der Stunde.

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